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| Höchstgericht maßregelt Innenministerium im Eilverfahren |
Nachrichteneingang: 18.03.2010 Quelle: RKL |
In einer sensationell blitzartigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem – höchstgerichtlichen Erkenntnissen zum Trotz - von einer transsexuellen Frau die Entfernung der Genitalien verlangt wurde. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert Konsequenzen für den im Innenministerium begangenen Amtsmissbrauch.
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Vorjahr den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das BMI beharrte in offenem Widerstand gegen das Höchstgericht dennoch hartnäckig darauf und verweigerte einer transsexuellen Frau die Anerkennung in ihrem neuen Geschlecht, obwohl sie zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war und das Innenministerium gesetzlich verpflichtet ist, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen. Die Frau musste wieder die Höchstgerichte anrufen.
In einer rekordverdächtig schnellen Entscheidung (nur zwei Monate nach Beschwerdeeinbringung!) hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt das Innenministerium mehr als deutlich in die Schranken gewiesen.
VwGH verweist auf bindende Wirkung
In seinem, nun zugestellten Erkenntnis vom 17. Februar verweist er auf seine Rechtsprechung, wonach eine Operation nicht erforderlich ist, und darauf, dass seine Entscheidungen für das Innenministerium bindend sind. Entscheidend sei einzig und allein, dass die Beschwerdeführerin transsexuell ist, sich dem Alltagstest seit Jahren gestellt hat und seit Jahren mit dem äußeren Erscheinungsbild einer Frau lebt und arbeitet.Die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde als Mann geboren und lebt, nach Hormontherapien und kosmetischen Maßnahmen, bereits seit Jahren sozial integriert als Frau. Dennoch wird ihr die Annahme eines weiblichen Vornamens verwehrt und erhält sie keine Dokumente, die ihrem gelebten Geschlecht und ihrem äußeren Erscheinungsbild entsprechen.
Das Vorzeigen aller für das Alltagsleben wichtigen Dokumente (wie Reisepass, Personalausweis, Meldezettel, Geburtsurkunde etc.) offenbaren ihre Transsexualität und zwingen sie regelmäßig zum (bloßstellenden und oft erniedrigenden) Outing. Sie trachtet daher verständlicherweise Behördenkontakte zu meiden. Sichtet sie Polizisten wechselt sie instinktiv die Straßenseite, um nicht in eine Polizeikontrolle und die damit verbundenen demütigenden Situationen zu geraten. Sie fühlt sich wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land.
Die einzige Begründung des BMI für die Verweigerung eines weiblichen Vornamens und entsprechender Dokumente: sie hat sich keiner Operation zur Entfernung ihrer Genitalien unterzogen.
Wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land
Eine genitalverändernde Operation kann die Antragstellerin jedoch nicht durchführen, weil der damit verbundene langdauernde Krankenstand bei ihrer leitenden Funktion in der Privatwirtschaft mit Sicherheit mit der Beendigung ihres Dienstverhältnisses verbunden wäre. Der Verlust des Arbeitsplatzes würde sie der Gefahr der sozialen Desintegration und Verelendung aussetzen.
Die offene Missachtung der mehr als eindeutigen gefestigten Rechtsprechung des VwGH war nichts anderes als blanke Willkür zum Nachteil der transsexuellen Frau, die durch den offenen Rechtsbruch nicht nur gezwungen wurde, die Kosten weiterer höchstgerichtlicher Beschwerdeverfahren zu tragen sondern auch durch einen erheblichen weiteren Zeitraum unter der demütigenden Diskrepanz zwischen ihrem gelebten (ihrem wahren) und dem rechtlichen Geschlecht leiden zu müssen: wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land.
Beamte wussten nicht, was sie tun
Die Frau hat den im Innenministerium an ihr begangenen Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren jedoch eingestellt hat, ohne Ermittlungen zu tätigen. Begründung: den Beamten sei kein »wissentlicher« Befugnismissbrauch nachzuweisen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft die Verdächtigen nicht einmal gefragt, ob sie sich überhaupt in dieser Weise verantworten (wollen).
Das Verfahren wurde ohne irgendwelche Erhebungen eingestellt. Das Opfer des Amtsmissbrauchs hat bei Gericht die Fortführung des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun darüber zu entscheiden.
»Das Innenministerium muss jetzt rasch das neue Geschlecht meiner Mandantin anerkennen«, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, »und der begangene Amtsmissbrauch darf nicht folgenlos bleiben.«
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