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Schwuler filmte heimlich seine Sexdates
Nachrichteneingang:     17.11.2009

(rainbow.at) Das Amtsgericht der deutschen Stadt Köln hat einen 40-jährigen Schwulen zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil dieser heimlich seine flüchtigen Sexdates beim gemeinsamen Sex in seiner Wohnung filmte - und diese Aufnahmen ins Internet stellte.

Wie die Tageszeitung "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, hätten drei Männer Strafanzeige gestellt, nachdem sie sich auf einer Porno-Video-Webseite wiederfanden. Nun musste sich der Mann wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" vor dem Gericht verantworten.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte gab die Aufnahmen zu. Medienberichten zufolge sind wohl noch deutlich mehr Personen gefilmt worden. Er habe seine sexuellen Kontakte aber nur zu seinem "persönlichen Schutz" gefilmt, ein Hochladen habe er nicht beabsichtigt, erklärte der Mann. Er habe vielmehr auf seinem Rechner ein Programm installiert, das regelmäßig Sexfilme aus dem Internet auf seinem Rechner abspeichere. Auf umgekehrten Weg seien dann seine Filme unbeabsichtigt ins Internet gelang.

Der Richter, der die Tat eine "ziemliche Sauerei" genannt haben soll, verhängte 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je zehn Euro). Der Mitschnitt der Handlungen sei strafbar gewesen, und dass der Angeklagte grob fahrlässig "mit hochprivatem und intimen Material" umgegangen sei, wertete er als strafverschärfend. Eine Absicht, die Videos ins Internet hochzuladen, sei dem Angeklagten "aber nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen".

Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" ist seit 2004 in Deutschland durch den Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden. (nb)

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