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Betriebspensionen für eingetragene PartnerInnen müssen eingeklagt werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare ...

Dennoch müssen homosexuelle Paare in Österreich dafür den Gerichtsweg beschreiten.

H.R. war jahrelang bei der Austria Tabak AG angestellt und bezieht von der Valida Pension AG eine entsprechende Betriebspension. Nachdem sein Partner G.W. und er ihre langjährige Partnerschaft eintragen haben lassen, wollte H.R. sichergehen, dass sein Partner, sollte er vor ihm versterben, entsprechend abgesichert ist.

Auf seine Anfrage hin erklärte Valida jedoch unmissverständlich und kategorisch, dass sie seinem Partner keine Witwerpension zahlen werde; bloß weil er ein Mann ist und keine Frau. Eine Hinterbliebenenpension stünde nur überlebenden Ehegatten offen. Auch der Hinweis auf die (von RKL-Präsident Graupner erstrittenen) Urteile des EuGH in den Fällen Tadao Maruko v. Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (2008) und Jürgen Römer v Stadt Hamburg (2011) ließ Valida unbeeindruckt.


Rechtsschutzversicherung zahlt

H.R. klagte und auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien pocht Valida auf das (vermeintliche) Recht, gleichgeschlechtliche Paare zu benachteiligen. Die Valida Pension AG ist eine der bedeutendsten Pensionskassen Österreichs. So fungiert sie nicht nur als Pensionskasse der Austria Tabak AG sondern bspw. auch als Pensionskasse mehrerer österreichischer Universitäten, des ORF und der Stadt Graz.

 Es ist bemerkenswert, dass ein derart renommiertes Unternehmen nicht nur gleichgeschlechtliche Paare offen diskriminiert sondern sich sogar gegen den Gerichtshof der Europäischen Union stellt.

Wieder einmal müssen homosexuelle Paare den Gerichtsweg beschreiten, um ihre fundamentalen Grundrechte durchzusetzen. Wenigstens werden diese Prozesse von den Rechtsschutzversicherungen gedeckt, wenn man „Arbeitsrechtsschutz“ dabei hat. Damit kann – mit dem/der AnwältIn freier Wahl - ohne Kostenrisiko beruhigt der Gerichtsweg beschritten werden.



Aktuelles stets auf www.RKLambda.at


Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).



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