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Aus für binationale Paare
Während die VP-Innenminister gegen die Einführung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu Felde ziehen, kippt das Innenministerium auch noch die wenigen bescheidenen Möglichkeiten ...

Während die VP-Innenminister (Platter, nunmehr Fekter) gegen die Einführung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu Felde ziehen, kippt das Innenministerium auch noch die wenigen bescheidenen Möglichkeiten, die binationale gleichgeschlechtliche Paare bisher hatten, ihr gemeinsames Leben in Österreich zu führen.

Innenminister Platter hat sich vehement gegen eine eheähnliche eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare gewendet. Die neue Innenministerin schlisst sich dem an. Hintergrund: bei Eheähnlichkeit müssen eingetragene Partner im Fremdenrecht gemäss der EU-Freizügigkeitsrichtlinie mit Ehepaaren gleichgestellt werden. Das wollen die VP-Minister verhindern.

Doch nicht genug damit, dass Platter und Fekter jede Verbesserung für homosexuelle binationale Paare strikt verweigern, kippt deren Ministerium jetzt auch noch die wenigen bescheidenen Möglichkeiten, die binationale gleichgeschlechtliche Paare bisher hatten, ihr gemeinsames Leben in Österreich zu führen.

Gemäss der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der nunmehrigen Nationalratspräsidentin Prammer durch einen der Vorgänger Platters, Innenminister Strasser, konnten seit 2001 an gleichgeschlechtliche Partner Niederlassungsbewilligungen „Privat“ erteilt werden. Mit dem Fremdenrechtspaket 2005 fiel diese Möglichkeit ab 01.01.2006 (ausser für Superreiche) zwar weg, es gab nun aber die Möglichkeit einer Niederlassungsbewilligung „Angehöriger“, wenn die Beziehung bereits dauerhaft bestanden hat, solange der/die ausländische PartnerIn noch in seinem Heimatland lebte, und der/die ÖsterreicherIn seinem/seiner PartnerIn Unterhalt gewährt hat.

Da der/die ausländische PartnerIn die ersten 5 Jahre in Österreich nicht arbeiten darf war diese Möglichkeit ohnehin stets nur Wohlhabenden vorbehalten. Aber zumindest diese hatten eine Möglichkeit, zusammen zu leben. Das Innenministerium zertritt jetzt auch dieses zarte Pflänzchen.

In einer Anweisung an die Stadt Wien hat das BMI heisst es nun, dass es eine Niederlassungsbewilligung „Angehöriger“ nur mehr geben darf, wenn der/die österreichische PartnerIn im Heimatland des ausländischen PartnerIn längere Zeit einen gemeinsamen Haushalt und ihren gemeinsamen Lebensmittelpunkt hatten. Dh ein gemeinsames Leben in Österreich gibt es nur mehr für Fälle, in denen ein/e ÖsterreicherIn ausgewandert ist, im Ausland lange Zeit mit einem/r PartnerIn gelebt hat und diese/n bei der Rückkehr nach Österreich mitnimmt. Ein zahlenmässig verschwindender Anteil an den binationalen Paaren.

Beispielloser Agressionsakt

Der Absurdität nicht genug, verlangt das Innenministerium auch noch, dass der/die ÖsterreicherIn nicht nur faktisch Unterhalt gewährt sondern dass der/die ausländische PartnerIn unterhaltsbedürftig sein muss. Ganz nach dem Motto: „Sozialfälle rein, Wohlhabende raus“. Eine ganz besondere fremdenrechtliche Widersinnigkeit.

Die neue Anweisung des Innenministeriums ist menschenrechtswidrig. Laut dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof besteht nämlich ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, wenn die Partnerschaft, wie in den meisten Fällen binationaler homosexueller Paare, nicht zumutbar woanders gelebt werden kann. Dazu kommt, dass verschiedengeschlechtliche Paare (sofern sie keine Sozialfälle sind) jederzeit durch Eheschliessung eine Niederlassungsbewilligung mit vollem Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten können. Gleichgeschlechtlichen Paaren haben diese Möglichkeit nicht: Ihnen ist die Eheschliessung in Österreich nach wie vor verboten.

Es ist schon schwer zu ertragen, dass es in Österreich im Gegensatz zu den anderen westeuropäischen Staaten, keinerlei Fortschritt für gleichgeschlechtliche Paare gibt. Dass das Innenministerium ihnen jetzt aber sogar die wenigen Möglichkeiten nimmt, die sie bis jetzt hatten, ist ein Aggressionsakt, der seinesgleichen sucht.

P.S.: Aktuelle Informationen stets auf www.RKLambda.at

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Mitglied der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

Dieser Beitrag erschien auch in der Juliausgabe von XTRA!, Österreichs grösstem Schwulen- und Lesbenmagazin.

created by: Dr. Helmut Graupner


User - Kommentare
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KEN26.09.2008 - 09:17
Es gibt fast immer Möglichkeiten, diese Gesetze und Bestimmungen zu umgehen, zB. , wenn der Drittstaatenangehörige
sich vorher hier einen guten Job sucht und der Arbeitgeber die Arbeitsbewilligung beantragt, was bei gutqualifizierten
Arbeitnehmern leicht begründbar ist. Eine gleichgeschlechtliche Beziehung ist in dem Fall reine Privatsache und geht niemandem etwas an ,sollte daher - nach meiner Empfehlung - auch nicht erwähnt werden...

Ein anderes Beispiel : Jemand ist sozusagen unterhaltsbedürftig und darf nicht arbeiten. Hier kann der einheimische Partner auf seinem namen ein online shop zb. im ebay eröffnen , welches der ausländische partner bequem von zu hause aus führt, oder man bietet bed&breakfast an. Hier kann der partner ja mithelfen, (kenne ein pärchen , die schon die 3. eigentumswohnung besitzen und insgesamt 9 Zimmer und ein apartment anbieten. derausländische freund hilft mit. Also man macht sich selbständig , "familiäre mithilfe" ist erlaubt und kein Arbeitsverhältnis.....


KEN26.09.2008 - 09:16
Es gibt fast immer Möglichkeiten, diese Gesetze und Bestimmungen zu umgehen, zB. , wenn der Drittstaatenangehörige
sich vorher hier einen guten Job sucht und der Arbeitgeber die Arbeitsbewilligung beantragt, was bei gutqualifizierten
Arbeitnehmern leicht begründbar ist. Eine gleichgeschlechtliche Beziehung ist in dem Fall reine Privatsache und geht niemandem etwas an ,sollte daher - nach meiner Empfehlung - auch nicht erwähnt werden...

Ein anderes Beispiel : Jemand ist sozusagen unterhaltsbedürftig und darf nicht arbeiten. Hier kann der einheimische Partner auf seinen namen ein online shop zb. im ebay eröffnen , welches der ausländische partner bequem von zu hause führt, oder man bietet bed&breakfast an. Hier kann der partner ja mithelfen, (kenne ein pärchen , die schon die 3. eigentumswohnung besitzen und insgesamt 9 Zimmer und ein apartment anbieten. derausländische freund hilft mit. Also man macht sich selbständig , "familiäre mithilfe" ist erlaubt und kein Arbeitsverhältnis.....






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